
Corona-Pandemie
Das NRW-Schulministerium hat die Schließung aller Schulen in NRW angeordnet. Die wichtigsten Passagen hier:
1. Ruhen des Unterrichts ab Montag bis zum Beginn der Osterferien
Alle Schulen im Land Nordrhein-Westfalen werden vom 16.03.2020 bis zum Beginn der Osterferien durch die Landesregierung geschlossen.
ÜBERGANGSREGELUNG: Damit die Eltern Gelegenheit haben, sich auf diese Situation einzustellen, können sie bis einschließlich Dienstag (17.03.) aus eigener Entscheidung ihre Kinder zur Schule schicken. Die Schulen stellen an diesen beiden Tagen während der üblichen Unterrichtszeit eine Betreuung sicher.
2. Not-Betreuungsangebot
Die Einstellung des Schulbetriebes darf nicht dazu führen, dass Eltern, die in unverzichtbaren Funktionsbereichen - insbesondere im Gesundheitswesen – arbeiten, wegen der Betreuung ihrer Kinder im Dienst ausfallen. Deshalb muss in den Schulen während der gesamten Zeit des Unterrichtsausfalls ein entsprechendes Betreuungsangebot vorbereitet werden. Hiervon werden insbesondere die Kinder in den Klassen 1 bis 6 erfasst.
Nähere Informationen dazu wird uns das Schulministerium noch mitteilen. Wir werden Sie über die Regelung dazu informieren.
Hier finden sich auch Übersetzungen der Pressemitteilung.
Notgruppenbetreuung
Eltern, die sogenannte "Schlüsselpersonen" sind, konnten sich bis Dienstag (19.03.2020) um 10.00 Uhr über folgendes Formular für eine Notgruppenbetreuung ihrer Kinder anmelden.
"Schlüsselpersonen" sind Personen, die in den Bereichen Energie, Wasser/ Entsorgung, Ernährung/ Hygiene, Informationstechnik und Telekommunikation, Gesundheit, Finanz- und Wirtschaftswesen, Transport und Verkehr, Medien, Staatliche Verwaltung oder Schulen/ Kinder- und Jugendhilfe/ Behindertenhilfe arbeiten. Nur, wenn beide Elternteile in diesen Bereichen arbeiten bzw. ein alleinerziehendes Elternteil in diesem Bereich arbeitet, besteht Anspruch auf eine Betreuung ab Mittwoch.
Aktualisierung vom 20.03.2020
Die Betreuung wird ab dem 23.03.2020 auf die Wochenenden und die Osterferien (außer Karfreitag bis Ostermontag) ausgedehnt.
Weiterhin gilt, dass die Kinder keine Symptome einer Erkältung zeigen dürfen. Zudem gilt auch weiterhin, dass eine schriftliche Anmeldung mit dem Formular (Link) ausschließlich unter
Zur Information hier der Elternbrief vom 27.03.2020 der Ministerin.
Aktualisierung vom 15.04.2020
Die Schule ist nach den aktuellen Vorgaben bis zum 03.05.2020 geschlossen.
Wie bisher gibt es unter besonderen Umständen die Möglichkeit einer Notbetreuung bis zum 30.04.2020. Diese findet zu den regulären Schulzeiten statt: Montag - Donnerstag von 8.00 - 15.00 Uhr, Freitag von 8.00 - 12.00 Uhr, zusätzlich Samstag 8.00 - 14.00 Uhr.
Unverändert gilt, dass die Kinder keine Symptome einer Erkältung zeigen dürfen. Zudem gilt auch weiterhin, dass eine schriftliche Anmeldung mit dem Formular (Link) ausschließlich unter
Aktualisierung vom 06.05.2020
Auch nach aktuellen Vorgaben ist die Schule noch geschlossen.
"III. Unterricht an Förderschulen: An den Primarstufen der Förderschulen gilt grundsätzlich dasselbe Prinzip wie an den Grundschulen (Schulstart mit dem 4. Jahrgang am 7. Mai 2020, s. Punkt I.). Eine Ausnahme bilden die Förderschulen mit den Förderschwerpunkten Geistige Entwicklung (GE) sowie Körperliche und motorische Entwicklung (KME). Über die Rahmenbedingungen und möglicherweise besonderen Auflagen für eine Wiederaufnahme des Unterrichts an diesen Förderschulen sind inzwischen Gespräche mit Interessenvertretungen von Eltern, Lehrkräften sowie Schulträgern geführt worden. Hier stehen kurzfristig noch Klärungen an, so dass der Präsenz-Unterrichtsbetrieb an diese Schulen in der kommenden Woche (11. – 15 Mai. 2020) noch ruht." (20. Schulmail vom 06.05.2020)
Aktualisierung vom 15.05.2020
Es gibt noch keine neuen Vorgaben vom Schulministerium. Die Schule ist weiter geschlossen.
Aktualisierung vom 19.05.2020
Erfreulicherweise wird unsere Schule nach und nach geöffnet.
Es gibt eine aktuelle Information vom Schulministerium (21. Schulmail vom 19.05.2020).
Sie bekommen noch einen genauen Plan, an welchen Tagen Ihr Kind bis zu den Sommerferien in die Schule kommen kann.
Die Klassenlehrkräfte werden mit Ihnen Kontakt aufnehmen, um die Einzelheiten zu klären.

Wie bisher gibt es unter besonderen Umständen die Möglichkeit einer Notbetreuung. Diese findet zu den regulären Schulzeiten statt:
Montag - Donnerstag von 8.00 - 15.00 Uhr und Freitag von 8.00 - 12.00 Uhr
Ab dem 25./26.04. gibt es keine Wochenendbetreuung mehr. Auch an den Feiertagen und den bereits festgelegten variablen Ferientagen (22.05. und 12.06.2020) findet keine Betreuung statt.
Weiterhin gilt, dass die Kinder keine Zeichen einer Atemwegsinfektion aufweisen sollten. In den Familien bzw. im häuslichen Umfeld sollten aktuell keine infektiösen Erkrankungen vorhanden sein, z.B. Magen-Darm-Infektionen. Die Kinder sollten täglich auf entsprechende Symptome überprüft und ggf. in die häusliche Betreuung geschickt werden (vgl. SchulMail Nr. 10 mit Anlagen, vgl. Schulmail Nr. 15 mit Anlagen, zum SchulMail-Archiv).
Zudem gilt auch weiterhin, dass eine schriftliche Anmeldung mit dem Formular (Link) ausschließlich unter








Liebe Schüler*innen, liebe Eltern/ Erziehungsberechtigte,
wir freuen uns, dass unsere Schule nun wieder starten darf. Ab dem 03.06.2020 geht es für alle - etwas anders als normal - los. Ihr Kind wird an einzelnen Tagen in einer kleinen Gruppe von max. 5 Schüler*innen unterrichtet. Leider wird jede*r Schüler*in bis zu den Sommerferien voraussichtlich nur 5x die Schule besuchen können.
Die Kleingruppen sind aus Infektionsschutzgründen danach zusammengesetzt, mit welchem Bus Ihr Kind zur Schule kommt. Der Unterricht findet daher nicht in der gewohnten Lerngruppe und den bekannten Klassenräumen statt. Ihr Kind wird nicht unbedingt von ihm vertrauten Lehrkräften unterrichtet.
Der Unterricht findet zunächst nur bis 13.30 Uhr statt. Es wird kein warmes Mittagessen geben. Bitte geben Sie Ihrem Kind daher ausreichend Essen und Trinken und ggf. Besteck mit.
Die Klassenlehrkräfte teilen Ihnen die Schultage Ihres Kindes mit. Das Busunternehmen wird Ihnen die Buszeiten mitteilen.
Schüler*innen, die mit Bus & U-Bahn anreisen oder gebracht werden, sollen bitte nicht vor 8.15 Uhr an der Schule sein, da erst die anderen Schüler*innen die Schulbusse verlassen müssen.
Hier ist ein tolles Video, auf dem man sehen kann, wie es morgens bei der Ankunft abläuft.
Bitte geben Sie möglichst 3 Mund-Nase-Schutzmasken zum Wechseln mit. Eine davon sollte Ihr Kind bereits im (Schul)Bus oder in der U-Bahn tragen.
Wir freuen uns, wenn Ihr Kind sein zu Hause bearbeitetes Material mitbringt und es uns zeigt.
Bis nächste Woche!
Aktualisierung vom 08.06.2020
Sehr geehrte Eltern und Sorgeberechtigte!
Mit der 23. Schulmail aus dem Ministerium haben wir Freitagmittag erfahren, dass die Jahrgänge 1 bis 4 ab Montag (15.06.2020) wieder komplett in die Schule kommen dürfen. Das bedeutet für die Mira-Lobe-Schule, dass die bis zu den Sommerferien gestalteten Pläne ab Montag nicht mehr gelten.
Nach Vorgabe durch das Ministerium werden wir noch eine Notbetreuungsgruppe haben. Die Kinder aus den Notbetreuungsgruppen, die in den Jahrgangsstufen 1 bis 4 sind, haben ab dem kommenden Montag wieder in ihren Lerngruppen Unterricht.
Nach Vorgabe des Ministeriums werden die Lerngruppen der Jahrgänge 1 bis 4 in normaler Klassengröße unterrichtet. Es gilt nicht mehr der Mindestabstand von 1,5 m, hier liegt der Schwerpunkt darauf, die Gruppen nicht zu durchmischen. Da wir die Kleingruppen, wie wir sie aus Hygieneschutzgründen nach Bussen geplant hatten, nicht mehr aufrechterhalten können, planen wir auch die Kleingruppen von Jahrgang 5 bis 11 neu. Die Änderungen werden durch die Lehrer*innen Ihrer Kinder kommuniziert, sobald sie feststehen.
Zeitlich sieht es so aus, dass die Kinder der Notbetreuungsgruppe weiterhin von 8.00 Uhr bis 15.00 Uhr Schule haben (freitags bis 12.00 Uhr). Die übrigen Kinder und Jugendlichen haben von 8.00 Uhr bis 13.30 Uhr Schule (freitags bis 12.00 Uhr). Das hängt damit zusammen, dass wir durch die Lehrer*innen, die uns für den Präsenzunterricht fehlen, mit den verbleibenden Lehrer*innenstunden keine Ganztagsbeschulung leisten können.
Der Schülerspezialverkehr fährt nach jetzigem Kenntnisstand wie vor der Schulschließung (Linien 1H bis 5H).
Es bleibt Ihnen unbenommen, Ihr Kind bis zu den Sommerferien zur Schule zu bringen und abzuholen. Bitte geben Sie in dem Falle in der Schule Bescheid. Damit die Ankunft etwas entzerrt wird, bringen Sie Ihr Kind bitte ab 8.15 Uhr zur Schule. Auch bei der Abfahrt mittags haben die Schulbusse Vorrang.
Wie immer können Sie die Mail des Ministeriums sowie die FAQ auf der Seite im Internet nachlesen. www.schulministerium.nrw.de --> CORONAVIRUS IN NRW
Bleiben Sie gesund!
Viele Grüße, Annette Angermann
Elternbrief vom 08.06.2020 (pdf)
Ferienspaß 2020
Unter Ferienspaß 2020 bekommen Sie einen Überblick über das Sommerferienangebot in Dortmund.
Wenn Sie familiäre Unterstützung in dieser Zeit benötigen, können Sie sich gerne an einen Betreuungsdienst wenden (z.B. www.kinderzeit-betreuung.de). Ihnen entstehen keinerlei Kosten, wenn Ihr Kind einen Pflegegrad hat - Kostenträger ist dann die Pflegekasse (bei Verhinderungspflege mit PG2 oder bei Entlastungsleistungen mit PG1) oder das Jugend- bzw. das Sozialamt (Eingliederungshilfe: Schulbegleitung oder familiäre Assistenz).
Berufstätige Eltern und Pflegeeltern von betreuungsbedürftigen Kindern, die das zwölfte Lebensjahr noch nicht vollendet haben oder behindert und auf Hilfe angewiesen sind und deren Schulen oder Kindertagesstätten geschlossen wurden, haben unter besonderen Umständen Anspruch auf finanzielle Entschädigung. Nähere Infos unter: https://ifsg-online.de/index.html
Die Schulpsychologische Beratungsstelle Dortmund hat eine Elterninformation herausgegeben, die Hilfestellungen zum Umgang mit der aktuellen Situation gibt.

Bleiben Sie gesund!
Unter www.land.nrw können Sie die aktuellen Pressetexte und Schulmails nachlesen.
https://www.schulministerium.nrw.de/docs/Recht/Schulgesundheitsrecht/Infektionsschutz/300-Coronavirus/index.html
Anspruch auf finanzielle Entschädigung
Entschädigungen bei Quarantäne, Tätigkeitsverbot oder Schul- und Kitaschließungen nach §56 Abs. 1 und §56 Abs. 1a des Infektionsschutzgesetzes (IfSG): Das Infektionsschutzgesetz (IfSG) schützt die Bevölkerung in Deutschland. Es bietet zudem finanzielle Entschädigungen für Menschen, die von den Schutzmaßnahmen betroffen sind. Das gilt auch für die gegenwärtige Corona-Pandemie. Sie haben Fragen zum IfSG? Sie wollen wissen, ob Sie eine Entschädigung erhalten und wie Sie einen Antrag dafür stellen können? Informieren Sie sich jetzt: https://ifsg-online.de/index.html
Anspruch auf Entschädigung haben:
- Arbeitnehmer*innen, Selbstständige und Freiberufler*innen, die von Quarantäne oder einem Tätigkeitsverbot betroffen sind.
- Berufstätige Eltern und Pflegeeltern von betreuungsbedürftigen Kindern, die das zwölfte Lebensjahr noch nicht vollendet haben oder behindert und auf Hilfe angewiesen sind und deren Schulen oder Kindertagesstätten geschlossen wurden.
- Arbeitgeber, die ihren Arbeitnehmer*innen (für längstens sechs Wochen) die Entschädigung auszahlen.
Voraussetzungen bei Schul- und KiTa-Schließungen:
- Das Kind hat das 12. Lebensjahr noch nicht vollendet oder benötigt besondere Hilfe (zum Beispiel aufgrund einer Behinderung).
- Es gab keine Möglichkeit, eine alternative, zumutbare Betreuung des Kindes herzustellen (zum Beispiel durch ältere Geschwister oder eine Notbetreuung in der Schule oder der Kita).