Liebe Eltern und Sorgeberechtigte!
In der CoronaBtr.VO in §1 (2c) heißt es:
(2c) Die Schulleiterin oder der Schulleiter kann für Schülerinnen und Schüler mit Bedarf an sonderpädagogischer Unterstützung zulassen, dass die Selbsttestungen zuhause unter elterlicher Aufsicht stattfinden. In diesem Fall müssen die Eltern das Ergebnis schriftlich versichern.
Sie können hier mit Ihrer Unterschrift und dem eingetragenen Datum bescheinigen, dass Ihr Kind unter Ihrer Aufsicht ein negatives Testergebnis erlangt hat.
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(Name des Kindes)
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(Testdatum)
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(Unterschrift Sorgeberechtigte)


